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Die gängigsten Berechnungsmethoden zur Ermittlung eines Praxiswertes PDF Drucken E-Mail
Monday, 13. April 2009

Medizinrechtlicher Fachbeitrag zu den gängigsten Berechnungsmethoden zur Ermittlung eines Praxiswertes auf PRAXISUEBERNAHME-RECHT.de von RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT CHRISTOPHER BEYER, Köln

 

 

Die gängigsten Berechnungsmethoden zur Ermittlung eines Praxiswertes



Eine allgemein verbindliche Methode zur Ermittlung eines Praxiswertes existiert nicht. Auszugehen ist stets von dem so genannten Verkehrswert. Zur Ermittlung des Verkehrswertes gibt es zahlreiche Bewertungsmethoden, die jede für sich ihre Rechtfertigung hat. Zu beachten ist jedoch, dass die Ergebnisse der unterschiedlichen Berechnungsmethoden teilweise erheblich differieren.



Die Ärztekammermethode

Nach der Ärztekammermethode ergibt sich der Praxiswert aus der Addition des materiellen Praxiswertes mit dem ideellen Praxiswert.

Unter den materiellen Praxiswert fällt der Wert der Praxiseinrichtung einschließlich etwaiger Geräte (Substanzwert). Dieser wird nach allgemeinen Grundsätzen ermittelt. Für jedes einzelne Wirtschaftsgut ist dabei der Zeitwert festzustellen. Oftmals werden hierfür die fortgeführten Buchwerte, die sich aus der Anlagenbuchführung ergeben, in Ansatz gebracht.

Für die Ermittlung des ideellen Praxiswertes, dem so genannten „good-will“, wird der Praxisumsatz als der geeignete Wertbestimmungsfaktor hierfür angesehen. Zunächst werden die Bruttoumsätze aus der Kassen- und Privatpraxis der letzten drei Jahre vor Praxisübergabe ermittelt. Hieraus errechnet man den durchschnittlichen Jahresumsatz. Sodann ist ein kalkulatorischer Lohn für den Praxisinhaber abzuziehen. Der ideelle Praxiswert beträgt nach dieser Methode sodann 1/3 des vorstehend ermittelten durchschnittlichen Jahresumsatzes.

Weiterhin kommen wertmindernde oder werterhöhende Merkmale in Betracht. Hierunter fallen u.a.:

  • Die örtliche Lage der Praxis
  • Die Praxisdichte
  • Die Zusammensetzung des Patientenkreises
  • Zu erwartende Konkurrenz durch Neuniederlassungen
  • Kooperation mit patientenvermittelnden Arztpraxen



Das Umsatzverfahren

Nach dem Umsatzverfahren errechnet sich der Praxiswert nach ähnlichen Grundsätzen. Zum materiellen Wert werden neben dem Wert des Inventars jedoch zusätzlich noch zum Bewertungsstichtag offene Forderungen hinzuaddiert. Ein kalkulatorischer Lohn des Praxisinhabers wird nicht in Abzug gebracht.

Unter die offenen Forderungen fallen regelmäßig noch nicht geleistete Zahlungen von Privatpatienten sowie noch ausstehende Zahlungen der Krankenkassen.

Für die Berechnung des good-wills wird zunächst der Umsatz als Bemessungsgrundlage angesetzt. Sodann wird der so genannte Bewertungsfaktor ermittelt. Der Unternehmenswert ergibt sich durch die Multiplikation beider Werte. Ein kalkulatorischer Unternehmerlohn oder ein sonstiger Risikoabschlag sind nicht zu berücksichtigen.

Der einer Bewertung zu Grunde zu legende Umsatz wird ermittelt, indem die Nettoumsätze (also die um die Umsatzsteuer bereinigten Bruttoumsätze) der letzten drei Jahre vor dem Bewertungsstichtag betrachtet werden. Die Umsatzentwicklung wird im Rahmen der Bewertung zunächst dadurch berücksichtigt, dass das letzte Jahr vor dem Bewertungsstichtag mit dem Faktor 2 multipliziert wird. Die Umsatzermittlung ergibt sich dann daraus, dass die letzten drei Jahresumsätze addiert werden, wobei der letzte Jahresumsatz doppelt berücksichtigt wird. Die Gesamtsumme wird sodann durch 4 geteilt.

Sodann ist der so genannte Bewertungsfaktor zu ermitteln. Dabei handelt es sich um den Faktor, mit dem der unter 1 ermittelte Jahresumsatz zu multiplizieren ist, um im Ergebnis den Praxiswert zu errechnen.

Über die Frage, wie hoch dieser Bewertungsfaktor anzusetzen ist, gibt es keine einheitlich gültigen Aussagen. Erfahrungswerte der Bewertung besagen, dass der Bewertungsfaktor in einem Rahmen von 0,5 bis 1,1 angesetzt werden sollte. Daraus ergibt sich ein Mittelwert von 0,8. Dieser Mittelwert ist nach den Maßgaben des Einzelfalls anzuheben oder abzusenken. Hierfür sind im Wesentlichen die Kostenstruktur, die Umsatzentwicklung, das bestehen der Praxis am Markt, die Patientenstruktur, das Management sowie der Ruf und die Lage der Praxis als Kriterien maßgeblich:



Ertragswertmethode

Als weitere Methode ist schließlich noch das Ertragswertverfahren zu nennen. Bei ihr steht die Frage im Vordergrund, welche Erträge zukünftig aus der Praxis erwirtschaftet werden können. Auf Basis der Kosten- und Leistungsrechnung der Vergangenheit wird versucht, eine Zukunftsprognoserechnung zu erstellen, um sodann abschätzen zu können, ob die Erfolge in der Vergangenheit auch in Zukunft erzielt werden können.



Weitere Methoden


Als weitere Methode kann beispielsweise auch noch die Kombinationsmethode genannt werden. Diese verhält sich ähnlich wie die Ärztekammermethode. Früher fand auch noch das reine Substanzwertverfahren, bei dem es nur auf die Ermittlung der vorhandenen Substanzwerte ankam, Anwendung. Da es mittlerweile jedoch durchgesetzt hat, auch den ideellen Wert zu berücksichtigen, scheidet diese heutzutage aus.


Allen Methoden ist gemein, dass der durch ein teilweise formalisiertes Verfahren ermittelte Praxiswert nicht zwingend mit einem Kaufpreis gleichzusetzen ist. Dieser wird letztlich allein vom Markt bestimmt. Ein formelles Bewertungsverfahren kann daher allenfalls einen ersten Anhaltspunkt für die Findung eines Preises liefern.

 

 

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Christopher Beyer

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